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Als Velofahrer weiter geschützt

Sicherheit ohne Velovignette

Per 1. Januar 2012 wurden die Velovignette und die damit verbundene Haftpflichtversicherung abgeschafft. Bei Nationale Suisse bleibt Ihr Versicherungsschutz aber vollumfänglich bestehen. Denn die Haftpflicht für Velofahrer ist neu in der Grunddeckung Ihrer Privathaftpflichtversicherung automatisch und prämienfrei mitversichert.

Abschaffung der Velovignette

Ihr Versicherungsschutz als Velofahrer ist bei Nationale Suisse jederzeit gewährleistet. Daran ändert auch die per 1. Januar 2012 erfolgte Abschaffung der Velovignette nichts.

Gut zu wissen: Die Abschaffung der Velovignette hat zur Folge, dass nicht mehr jedes einzelne Fahrrad obligatorisch durch Bezug einer Vignette zu versichern ist, sondern dass jede Privatperson von sich aus dafür sorgen muss, als Velofahrer versichert zu sein. Mit Nationale Suisse können Sie da ganz unbesorgt sein. Wenn Sie bei uns über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen, ist Ihre Haftpflicht als Velofahrer neu seit 1. Januar 2012 in der Grunddeckung prämienfrei eingeschlossen. Dies gilt auch für E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und/oder einer maximalen Nennleistung von 0.25 kw.

Für alle Velos und E-Bikes in Ihrem Haushalt

Die Höhe der Versicherungssumme oder eines eventuellen Selbstbehalts hängt davon ab, welche Variante Sie bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung gewählt haben. Die Anzahl der im Haushalt vorhandenen Velos oder E-Bikes spielt keine Rolle. Zu beachten und mit Ihrem Kundenberater allenfalls zu prüfen, ist lediglich, ob Sie eine Einzel- oder Familienversicherung abgeschlossen haben. Denn bei einer Einzelversicherung sind nur Sie allein als Velofahrer versichert.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen über unsere Serviceline 24h 00800 6004 6004 gerne zur Verfügung.

 

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